AGBs
Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von Maschinen und Anlagen durch cafos
Die Angaben auf der Website und in den Prospekten und sonstigen Verkaufsunterlagen des Lieferers wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Allen Lieferungen und Leistungen liegen die Lieferungsbedingungen des VDMA (Stand Juni 2007) sowie unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
Ein Vertrag kommt –mangels besonderer Vereinbarung- mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.